Blog

Hygiene und Verhaltensmaßnahmen des BTV für Tennisanlagen-Öffnung 11. Mai 2020

Was müssen Spieler und Erziehungsberechtigte beachten!

1. Hygienevorschriften: Beachten Sie unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Hygienevorschriften auch auf der Tennisanlage (Mindestabstand 1,5 m, Nießen/Husten in Armbeuge,   regelmäßiges Händewaschen etc.).

2. Krankheitssymptome: Trifft auf Sie eines der folgenden Symptome zu, dürfen Sie die Tennisanlage nicht betreten:  1. Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)  2. Erhöhte Körpertemperatur/Fieber  3. Durchfall  4. Geruchs-oder Geschmacksverlust  5. Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS Covid-19   Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde

3. Anlagennutzung: Die Anlage ist in der Woche vom 11.05. bis 17.05. nur zum Spielen zu betreten und nicht zum   Aufenthalt. Ab dem 18.05. darf die Clubterrasse wieder gastronomisch genutzt werden, und ein   Aufenthalt dort ist erlaubt. Umkleiden und Duschen sind geschlossen, Toiletten geöffnet.   Weitere Öffnungen erfolgen nach behördlichen Vorgaben.

4. Räumlichkeiten:  Tennishallen sowie alle anderen Räume der Clubanlage sind geschlossen und dürfen nicht   betreten werden – außer z.B. zum Besuch der Toiletten, zur Platzbuchung, zum Holen von  Spielgeräten etc.

5. Spiel- und Trainingsbetrieb: Es dürfen bis zu 5 Personen einen Tennisplatz gleichzeitig nutzen. Das Training muss kontaktlos  trainingsbetrieb erfolgen, und die Spieler müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

6. Mindestabstand: Beim Weg auf den Platz und vom Platz und beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der   Mindestabstand eingehalten wird. Warten Sie z.B. außerhalb des Platzes bis die Spieler vor Ihnen   diesen verlassen haben, und gehen Sie beim Seitenwechsel auf verschiedenen Seiten ums Netz. 

7. Regenunterbrechung:  Bei plötzlich einsetzendem Regen ist jeder selbst dafür verantwortlich, die Abstandsregeln   einzuhalten. Ansammlungen z.B. unter Vordächern sind nicht erlaubt. Gehen Sie am besten   direkt zu ihrem Auto, wenn ein Unterstellen mit Abstand nicht möglich ist. Führen Sie eine Maske   mit sich, um diese Aufzusetzen, wenn Abstände kurzzeitig nicht einzuhalten sein sollten.

8. Körperkontakt:  Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen, kein ins-Ohr-flüstern   taktischer Überlegungen beim Doppel etc. 

9. Kinder und Begleitpersonen: Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern.  Begleitpersonen Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Kinder die Regeln kennen und einhalten.

10. Infektionsketten:  Eine Infektion auf dem Tennisplatz ist extrem unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, dass   im Fall einer Infektion die Infektionskette zurückverfolgt werden kann. Stellen Sie also sicher,   dass Sie bei Bedarf den Behörden Auskunft geben können, mit wem Sie in den letzten 14 Tagen gespielt haben